Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

FLIGHTHOUR
Inhaber: Eyuep Akpinar
Essener Str. 99C
46047 Oberhausen

– nachfolgend „FLIGHTHOUR“ –

und seinen Kunden über die von FLIGHTHOUR angebotenen Leistungen.

  1. FLIGHTHOUR bietet insbesondere Flugsimulator-Erlebnisse, Gutscheine bzw. Flugtickets, Veranstaltungen sowie Schulungs-, Trainings- und Coachingangebote an.

  2. Kunden können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen FLIGHTHOUR und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Leistungen und Produkten auf der Website bzw. im Onlineshop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von FLIGHTHOUR dar.

  2. Durch Abschluss des vorgesehenen Bestellvorgangs und Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Leistungen ab.

  3. Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und korrigieren.

  4. Der Vertrag kommt zustande, sobald FLIGHTHOUR die Bestellung annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch eine ausdrückliche Auftrags- oder Buchungsbestätigung, Zahlungsbestätigung oder Bereitstellung des erworbenen Flugtickets bzw. Gutscheins erfolgen.

  5. Bei individuell vereinbarten Leistungen, insbesondere Firmenveranstaltungen, Schulungen, Coachings oder Pilotentrainings, kann der Vertrag auch durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch entsprechende Auftragsbestätigung zustande kommen.

  6. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungen, Gutscheine, Flugtickets und Termine

  1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Buchungs- oder Auftragsbestätigung.

  2. Beim Erwerb eines Gutscheins bzw. Flugtickets ohne bereits verbindlich vereinbarten Termin kann innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer ein verfügbarer Termin vereinbart werden.

  3. Die jeweilige Gültigkeitsdauer ergibt sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem ausgestellten Gutschein oder Flugticket.

  4. Gutscheine und Flugtickets sind innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer grundsätzlich auf eine andere Person übertragbar, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart wurde.

  5. Terminwünsche stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ein Termin gilt als verbindlich vereinbart, wenn er im Online-Buchungssystem verbindlich gebucht und anschließend bestätigt oder anderweitig von FLIGHTHOUR bestätigt wurde.

  6. Wird für ein Flugsimulator-Erlebnis ein spezifischer Termin oder Zeitraum verbindlich vereinbart, gelten ergänzend § 7 sowie die Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen gemäß § 5 dieser AGB.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

  2. Von der zuständigen Behörde entsprechend bescheinigte Leistungen von FLIGHTHOUR im Bereich der beruflichen Aus- und Fortbildung, insbesondere die von der Bescheinigung erfassten Screening- und Auswahlverfahren-Vorbereitungen, werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerfrei erbracht. FLIGHTHOUR verfügt hierfür über eine entsprechende Bescheinigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für die von der Bescheinigung und den gesetzlichen Voraussetzungen erfassten Leistungen.

  3. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt.

  4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der vereinbarte Gesamtpreis mit Vertragsschluss bzw. entsprechend den im Bestellprozess angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.

  5. Bei individuell vereinbarten Leistungen können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

  6. Kosten, die FLIGHTHOUR durch Zahlungsdienstleister oder die Zahlungsabwicklung entstehen, werden dem Verbraucher bei Ausübung eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts nicht vom gesetzlichen Erstattungsanspruch abgezogen.

§ 5 Umbuchung, Stornierung, Nichtteilnahme und Ersatzperson

1. Gesetzliche Rechte

Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte des Kunden werden durch die folgenden Regelungen nicht eingeschränkt.

2. Kostenfreie Umbuchung

Ein bereits verbindlich vereinbarter Termin für einen Simulatorflug kann bis spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Termin einmalig kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin umgebucht werden.

3. Kurzfristige Umbuchung

Bei einer vom Kunden gewünschten Umbuchung weniger als sieben Tage vor dem verbindlich vereinbarten Termin fällt aufgrund des typischerweise entstehenden Organisations- und Personalaufwands sowie der erschwerten kurzfristigen Neuvergabe der reservierten Simulatorzeit folgende Umbuchungspauschale an:

Weniger als 7 Tage bis mehr als 24 Stunden vor dem Termin:
10 % des regulären Vollpreises der gebuchten Simulator-Session.

24 Stunden oder weniger vor dem Termin:

  • 30- und 60-minütige Simulator-Sessions: 25 % des regulären Vollpreises;

  • 120- und 180-minütige Simulator-Sessions: pauschal 50,00 €.

Für die Berechnung ist unabhängig vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis oder Vertriebskanal der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung auf FLIGHTHOUR.DE ausgewiesene reguläre Vollpreis der entsprechenden Simulator-Session maßgeblich.

Dies gilt insbesondere auch für Buchungen über externe Vertriebspartner, Vermittlungsplattformen oder Gutscheinanbieter. Rabatte, Aktionspreise, Gutscheincodes oder Preisnachlässe eines Vertriebspartners reduzieren die Berechnungsgrundlage nicht.

Bei den derzeitigen regulären Vollpreisen ergeben sich folgende gerundete Umbuchungspauschalen:

  • 30 Minuten: 9,90 € bzw. 24,90 €

  • 60 Minuten: 17,90 € bzw. 44,90 €

  • 120 Minuten: 29,90 € bzw. 50,00 €

  • 180 Minuten: 39,90 € bzw. 50,00 €

Maßgeblich bleibt die vorstehende Berechnungsregel anhand des zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung auf FLIGHTHOUR.DE ausgewiesenen regulären Vollpreises.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass FLIGHTHOUR durch die kurzfristige Umbuchung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

4. Ersatztermin nach kostenpflichtiger Umbuchung

Bei einer kostenpflichtigen kurzfristigen Umbuchung erfolgt die verbindliche Vereinbarung eines Ersatztermins nach Begleichung der angefallenen Umbuchungspauschale.

FLIGHTHOUR kann dem Kunden zuvor unverbindlich verfügbare Termine nennen. Eine verbindliche Reservierung des neuen Termins erfolgt jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang der Umbuchungspauschale.

5. Stornierung

Soweit für einen verbindlich terminierten Simulatorflug kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, führt eine vom Kunden gewünschte Stornierung nicht automatisch zu einem Anspruch auf vollständige Rückerstattung des vereinbarten Preises.

FLIGHTHOUR kann in diesem Fall nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und entstandene Schäden verlangen. Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vergabe der reservierten Simulatorzeit werden berücksichtigt.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass FLIGHTHOUR kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Nichtteilnahme / No-Show

Erscheint der Kunde ohne vorherige Stornierung oder Umbuchung nicht zum verbindlich vereinbarten Termin, richtet sich ein etwaiger Erstattungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften und den vorstehenden Regelungen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe der gebuchten Kapazität werden berücksichtigt.

7. Ersatzperson

Der Kunde kann anstelle des ursprünglich vorgesehenen Teilnehmers grundsätzlich kostenfrei eine geeignete Ersatzperson benennen.

8. Kulanz

FLIGHTHOUR kann im Einzelfall aus Kulanz eine kostenfreie Umbuchung, einen Ersatztermin, einen Gutschein oder eine sonstige Lösung anbieten. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.

§ 6 Verspätung des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, zum in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt zu erscheinen.

  2. Bei einer vom Kunden verursachten Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Zeit, wenn dadurch nachfolgende Termine oder der Betriebsablauf beeinträchtigt würden.

  3. FLIGHTHOUR wird sich im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bemühen, die gebuchte Leistung dennoch möglichst vollständig zu erbringen.

§ 7 Widerrufsrecht und terminierte Freizeitangebote

1. Grundsatz

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert durch die Widerrufsbelehrung informiert.

2. Gutscheine und Flugtickets ohne verbindlichen Termin

Beim Online-Erwerb eines Gutscheins oder Flugtickets, bei dem bei Vertragsschluss noch kein spezifischer Termin oder Zeitraum für die Erbringung einer Freizeitdienstleistung verbindlich vereinbart wurde, richtet sich das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Simulator-Erlebnisse mit verbindlichem Termin

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Soweit ein von FLIGHTHOUR angebotenes Simulator-Erlebnis eine solche Freizeitdienstleistung darstellt und hierfür ein spezifischer Termin oder Zeitraum verbindlich gebucht wird, besteht daher kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.

Der Kunde wird hierüber vor Abschluss der entsprechenden Buchung informiert.

Die Möglichkeiten zur Umbuchung, Stornierung oder Benennung einer Ersatzperson gemäß § 5 bleiben hiervon unberührt.

4. Berufliche Trainings und Coachings

Für Schulungs-, Trainings- und Coachingangebote, insbesondere zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung sowie zur Vorbereitung auf Auswahlverfahren oder Screenings, richtet sich ein etwaiges Widerrufsrecht nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Die Ausnahme für Freizeitbetätigungen wird auf solche Leistungen nicht allein deshalb angewendet, weil ein bestimmter Durchführungstermin vereinbart wurde.

§ 8 Durchführung der Simulatorflüge

  1. Die Simulatorflüge werden unter Betreuung eines von FLIGHTHOUR eingesetzten Instructors durchgeführt.

  2. Den Anweisungen des Instructors und des FLIGHTHOUR-Personals ist insbesondere aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der technischen Anlage Folge zu leisten.

  3. Teilnehmer müssen die für das jeweilige Angebot angegebenen Voraussetzungen erfüllen.

  4. Das Mindestalter für die Teilnahme an einem regulären Simulatorflug beträgt grundsätzlich 6 Jahre, sofern bei einem bestimmten Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.

  5. Bei minderjährigen Teilnehmern kann FLIGHTHOUR die Anwesenheit bzw. Zustimmung eines Erziehungsberechtigten verlangen.

§ 9 Sorgfältiger Umgang mit Simulator und Ausstattung

  1. Beim Flugsimulator handelt es sich um eine technisch komplexe Anlage mit teilweise empfindlichen Bedienelementen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit dem Simulator, seinen Steuerelementen und der sonstigen technischen Ausstattung sorgfältig und bestimmungsgemäß umzugehen.

  2. Vor und während des Simulatorfluges sind die Anweisungen des eingesetzten Instructors hinsichtlich der Bedienung des Simulators und seiner Komponenten zu beachten. Bedienelemente oder Einrichtungen, deren Benutzung nicht Bestandteil des Simulatorfluges ist oder deren Bedienung vom Instructor untersagt wurde, dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Instructors betätigt werden.

  3. Insbesondere sind gewaltsame oder offensichtlich unsachgemäße Betätigungen der Steuerelemente zu unterlassen. Hierzu gehören beispielsweise ein übermäßig kraftvolles Bewegen von Sidesticks, Schubhebeln oder sonstigen Bedienelementen, das gewaltsame Überwinden mechanischer Anschläge sowie das Ziehen, Reißen oder anderweitige unsachgemäße Betätigen von Schaltern, Knöpfen und sonstigen Komponenten.

  4. Verursacht ein Teilnehmer schuldhaft durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eine Beschädigung des Simulators, seiner Steuerelemente oder der sonstigen technischen Ausstattung, haftet er im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für den hierdurch entstandenen Schaden.

  5. Dies kann insbesondere erforderliche Reparatur- und Ersatzteilkosten sowie weitere nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähige Schäden umfassen. Soweit infolge der Beschädigung bereits vereinbarte Simulator-Termine nicht durchgeführt werden können, bleiben Ansprüche von FLIGHTHOUR auf Ersatz eines hierdurch entstandenen und nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schadens unberührt.

  6. Eine Haftung besteht nicht, soweit der Teilnehmer die Beschädigung nicht zu vertreten hat. Die gewöhnliche und bestimmungsgemäße Nutzung des Simulators im Rahmen der Anweisungen des Instructors begründet für sich genommen keine Schadensersatzpflicht.

  7. FLIGHTHOUR ist berechtigt, die Nutzung einzelner Bedienelemente zu untersagen oder einen Simulatorflug abzubrechen, wenn ein Teilnehmer trotz entsprechender Anweisung des Instructors den Simulator oder dessen Ausstattung unsachgemäß bedient und hierdurch eine Beschädigung zu befürchten ist.

§ 10 Begleitpersonen

Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, können bis zu fünf Begleitpersonen den Teilnehmer kostenfrei begleiten.

Der Zugang zum Simulatorbereich kann aus Sicherheits-, Kapazitäts- oder betrieblichen Gründen eingeschränkt werden.

§ 11 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

  1. Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich gestattet, soweit der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt wird und keine Rechte Dritter verletzt werden.

  2. Aufnahmen anderer Kunden, Mitarbeiter oder sonstiger Personen dürfen nur unter Beachtung der jeweiligen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte erfolgen.

  3. Für gewerbliche oder kommerzielle Foto-, Film- oder Tonaufnahmen ist vorab die Zustimmung von FLIGHTHOUR erforderlich.

  4. FLIGHTHOUR kann Aufnahmen in einzelnen Situationen aus Sicherheits-, Datenschutz- oder betrieblichen Gründen untersagen.

§ 12 Alkohol, Drogen und sicherheitsrelevantes Verhalten

  1. Personen, die erkennbar unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen stehen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

  2. Gleiches gilt bei aggressivem, gefährlichem oder sonstigem Verhalten, durch das Personen, Einrichtung oder Technik gefährdet werden.

  3. Erfolgt der Ausschluss aufgrund eines vom Teilnehmer schuldhaft verursachten Verhaltens, besteht kein Anspruch auf Nachholung der dadurch ausgefallenen Leistung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 13 Technische Störungen und Ausfall eines Termins

  1. Bei einem Flugsimulator handelt es sich um eine komplexe technische Anlage. Trotz regelmäßiger Wartung können technische Störungen auftreten.

  2. Kann ein gebuchter Simulatorflug aufgrund einer technischen Störung oder eines anderen von FLIGHTHOUR zu vertretenden Umstands nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, wird FLIGHTHOUR dem Kunden eine angemessene Ersatzleistung anbieten, insbesondere die Nachholung der ausgefallenen Zeit oder einen Ersatztermin.

  3. Soweit die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden kann, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.

  4. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 14 Haftung

  1. FLIGHTHOUR haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FLIGHTHOUR oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Für sonstige Schäden haftet FLIGHTHOUR unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet FLIGHTHOUR nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  4. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 15 Absage oder Änderung durch FLIGHTHOUR

  1. FLIGHTHOUR kann einen Termin aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei technischen Störungen, Ausfall erforderlichen Personals oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen.

  2. In diesem Fall wird dem Kunden vorrangig ein Ersatztermin angeboten.

  3. Ist eine Durchführung zu einem Ersatztermin nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Leistung zurückerstattet.

  4. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 16 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von FLIGHTHOUR.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von FLIGHTHOUR Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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